Psychotherapie / Verhaltenstherapie
 

Dr. Esther Huser, Fachpsychologin für Psychotherapie

Psychologische Beratung und Psychotherapie in Zürich

Psychotherapie / Verhaltenstherapie

Was ist Verhaltenstherapie?

  • Die Verhaltenstherapie ist eine weit verbreitete, anerkannte Form der Psycho­therapie.
  • Sie geht davon aus, dass Menschen wesentliche Anteile ihres Verhaltens im Laufe des Lebens erlernen. Gelernt wird dabei leider nicht nur positives Verhalten, das uns weiterhilft und stärkt, sondern auch Verhalten, das uns im späteren Leben in immer gleicher Form behindern kann.
  • Hat ein Mensch z.B. in der Kindheit gelernt, dass es klüger ist, sich bei Konflikten völlig zurückzuziehen, war das eine Stra­tegie, die in der Kindheit evt. sinnvoll und nötig war, um 'psychisch zu überleben'. Im Erwachsenenleben ist diese Strategie nicht mehr angemessen, und man kann Beziehungen häufig nicht halten, wenn man sich bei Konflikten zurückzieht.
  • Solcherart gelerntes, ungünstiges Verhal­ten kann unter bestimmten Bedingungen in einer Verhaltenstherapie wieder 'verlernt' werden. Gleichzeitig lernt der Betrof­fene neue Verhaltensweisen, die sinnvoll und akzeptiert sind.

Welche Ausbildung braucht ein Psychotherapeut?

  • Ein mindestens 5-jähriges Vollzeitstudium an einer Universität mit Hauptfach Psycho­logie (Abschluss: Master of Science oder lic. phil. bzw. entsprechende EU-Diplome).
  • und anschliessend:

  • eine 4-5 jährige Weiterbildung in Psycho­therapie (Abschluss: 'Fachpsychologe für Psychotherapie FSP' oder 'eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin').
  • Psychotherapeuten, die an einer Univer­sität studiert haben, verfügen manchmal zusätzlich über eine Promotion, d.h. über einen Doktortitel (Abschluss: Dr. phil., weitere 2-5 Jahre).
  • In der Schweiz kann der Psychotherapeut sein Studium auch an einer Fachhoch­schu­le absolviert haben (Abschluss: Master im Hauptfach Psychologie oder dipl. psych. FH), und er verfügt ebenfalls über eine mehrjährige Spezialausbildung zum Psychotherapeuten.
  • Ist ein Psychotherapeut selbständig in einer Praxis tätig, muss er über eine Praxis­bewilligung seines Arbeitskantons verfügen.

Welche Bedingungen muss eine Psychotherapie erfüllen?
Was darf ein Klient erwarten?

Menschliche Qualifikation des Therapeuten:

Die wichtigste Voraussetzung in einer Therapie ist, dass sich der Klient wohl fühlt. Er sollte darauf vertrauen dürfen, dass der Therapeut behutsam, zielgerichtet und professionell mit den Pro­blemen des Klienten umgehen kann. Natürlich kann es wie in jeder beruflichen Beziehung auch in einer Therapiesituation zu schwierigen Mo­menten kommen. Dann ist es wichtig, dass der Therapeut mit diesen Situationen zurechtkommt und Transparenz und Offenheit weiterhin möglich sind. Der Therapeut sollte jederzeit für Kritik zugänglich sein und damit umgehen können.

Transparenz der Ausbildung des Therapeuten:

Ausbildungsgang des Therapeuten ist detailliert und transparent ersichtlich, entweder auf seiner Website oder spätestens im Rahmen des Erst­gesprächs mündlich vermittelt. Der Klient muss jederzeit Fragen zu Aus- und Weiterbildung des Therapeuten stellen dürfen, die offen und detailliert beantwortet werden.

Transparenz in der Therapie:

Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten werden mit dem Patienten ausführlich und lückenlos besprochen. Der Patient weiss zu jedem Zeit­punkt der Therapie, welche psychologischen Mittel der Therapeut in der aktuellen Phase einsetzt und welches deren Sinn ist. Er kann jederzeit diesbezüglich Fragen stellen, auch kritische.

Zielorientierung:

Der Therapeut formuliert zusammen mit dem Klienten Ziele, die man gemeinsam in der Therapie erreichen möchte. Der Klient ist damit in der Lage, die Therapie hinsichtlich Qualität und in ihrer zeitlichen Abfolge einschätzen zu können.

Wissenschaftliche Orientierung:

Die therapeutischen Mittel orientieren sich an wissenschaftlich überprüften Erkenntnissen der modernen Psychologie. Es werden in der Therapie keine Methoden eingesetzt, deren Zweck und Wirkung nicht erklärbar und/oder nachvollziehbar sind oder die lediglich mit 'Erfahrung' oder mit 'besonderer therapeutischer Befähigung' begründet werden.

Was kann der Patient zum Gelingen einer Psychotherapie beitragen?

Mitentscheidend für den Erfolg einer Psycho­therapie sind neben der fachlichen und menschlichen Qualifikation des Therapeuten natürlich auch die Eigenschaften, die der Patient mitbringt.

So ist beispielsweise eine gute Voraussetzung für das Gelingen die Bereitschaft des Klienten, kritisch über sich selber nachdenken zu wollen. Ebenfalls hilfreich ist, wenn der Klient dazu bereit ist, Veränderungen in seinem Verhalten auszuprobieren und zu versuchen, neue Wege zu gehen.

Andererseits gehört es aber zum Repertoire einer Psychotherapie, dass sie auch dann Wege aus Problemen zu finden imstande ist, wenn der Patient die genannten Voraussetzungen eventuell nicht oder nicht zum aktuellen Zeitpunkt mitbringen kann.

Psychologiegesetz & Titelschutz

Seit April 2013 gibt es den eidgenössischen Titelschutz für Psychologen. Damit ist gewährleistet, dass Klienten sicher sein können, dass hinter der Bezeichnung 'Psychologe' und 'Psycho­therapeut' eine Fachperson mit einer eidgenössisch anerkannten Ausbildung steht.

Viele Anbieter von Beratungen - v.a. aus dem esoterischen Bereich -, die diese gesetzlichen Vorlagen nicht erfüllen, vermeiden die Bezeichnung 'Psycholo­gisch' im Zusammenhang mit 'Beratung' und ersetzen sie durch andere, unverfänglich klingende Bezeichnungen. Es ist Vorsicht geboten, da solche Angebo­te häufig gleichwohl eine Psychologi­sche Beratung, wenn nicht sogar eine Psychotherapie zum Ziel haben, für die die Anbieter nicht qualifiziert sind.

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