Ablauf / Kosten / Bedingungen
 

Dr. Esther Huser, Fachpsychologin für Psychotherapie

Psychologische Beratung und Psychotherapie in Zürich

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Ablauf / Kosten / Bedingungen

Sie überlegen sich, bei mir eine psychologische Beratung oder Psychotherapie in Anspruch zu nehmen? Folgendes sollten Sie dabei beachten:

Stunden

Eine Beratungs- bzw. Therapiestunde dauert 60 Minuten, eine Therapiestunde mit mehreren Personen 90 Minuten. Auf Wunsch - und sofern nicht fachliche Gründe dagegen sprechen - können auch längere Sitzungen vereinbart werden, z.B. wenn Sie einen längeren Anreiseweg haben.

Kosten für eine Einzelstunde und Rechnungsstellung

SFr. 180.00 pro Stunde zu 60 Minuten.
Die Honorarrechnung erhalten Sie monatlich.

Absagen

Vereinbarte Sitzungstermine sind verbindlich. Sie können eine Sitzung bis 24 Stunden vor dem Termin ohne Kostenfolge absagen. Erfolgt eine Absage später, wird Ihnen das Honorar in Rech­nung gestellt, es sei denn, der Termin kann kurzfristig anderweitig belegt werden.
Absagen können Sie per Email schicken.

Frequenz der Sitzungen

Grundsätzlich bestimmen Sie selber die Sitzungs­frequenz, d.h. in welchem Abstand die Sitzungen erfolgen sollen. Empfehlungen dazu gebe ich Ihnen gerne ab. Sie können wählen, ob sie einen fixen Termin festlegen wollen, oder ob sie lieber von Mal zu Mal einen neuen Termin vereinbaren möchten.

Die Verhaltenstherapie arbeitet häufig mit Auf­gaben, die der Patient zwischen den Sitzungen in seinem Alltag erledigen sollte. Diese Hausauf­gaben sind in gewissen Problemstellungen ein zentrales Mittel, um etwas im Leben verändern zu können.

In einer Sitzung wird oft intensiv und viel besprochen, und es ist manchmal hilfreich, sich entsprechend Notizen zu machen. Umgekehrt ist es auch hilfreich, Fragen, die beim Durchführungen der Aufgaben zwischen den Sitzungsterminen auftauchen, zu notieren und in die Stunde mitzubringen.

Schweigepflicht und Therapiebedingungen

Ich unterstehe als Psychotherapeutin einer gesetzlich verordneten Schweigepflicht hinsichtlich sämtlicher Daten und Fakten, die ich von Ihnen erfahre. Sollte etwas davon weitergeben werden, z.B. für einen Bericht an Ihren Hausarzt, kann ich das nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis tun.

Sie haben als Klient Anrecht darauf, Einblick in Ihr Dossier und in sämtliche Berichte zu erhalten. Dieses Recht auf Einsicht in die Unterlagen ist vom Gesetzgeber geregelt.

Die Transparenz hinsichtlich Diagnosen, Inhalten, Zielen und zeitlichem Rahmen der Therapie ist eine wichtige Grundvoraussetzung der Therapie. Nachdem Sie Ihr Problem dargelegt haben und wir gemeinsam Symptome und Ursachen geklärt haben (in der Regel in den ersten 1-2 Stunden), können wir das weitere Vorgehen und - falls bereits möglich - Details zu den einzelnen therapeutischen Schritten besprechen.

Damit ist gewährleistet, dass Sie korrekt über die Ziele der Therapie informiert sind und jederzeit Ihre Fortschritte überprüfen und diesbezügliche Fragen stellen können.

Kostenübernahme

Die Therapiestunden werden nicht aus der Grundversicherung der Krankenkassen rückvergütet. Für eine Rückerstattung durch die Kasse müssen Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Falls dies so ist, erkundigen Sie sich, wie viel Ihre Kasse Ihnen pro Stunde und/oder pro Jahr vergütet. Ich bin anerkannte Psychotherapeutin auf der Liste des Schweize­rischen Krankenkassenverbandes Santé Suisse. Dies ist Voraussetzung für eine Rückvergütung durch die Zusatzversicherung.

Gewisse Krankenkassen verlangen eine sogenannte 'ärztliche Verordnung'. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an einen anderen behandelnden Arzt und bitten ihn um eine solche Verordnung, die Sie dann mit den ersten Rechnungen an die Zusatzversicherung einsenden können. Falls vom Arzt gewünscht, kann ich auch gerne einen Kurzbericht verfassen.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die Gesund­heitsinformationen auf dieser Webseite das Gespräch mit einem Psychothera­peuten immer nur unterstützen, aber niemals ersetzen können.

Externe Links

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Urheberrechte

Die Texte und Bilder auf meiner Website unterliegen dem Schweizerischen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Verwertung der Texte und Bilder bedürfen der Zustimmung des Erstellers.

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